Vor kurzem ging es bei EnPaed um Vokabeltests. Bernd Sold hat ein interessantes Verfahren vorgestellt:
Ich schreibe (fast) immer wenn ich (10–12) Vokabeln eingeführt habe (die automatisch Hausaufgabe sind) einen deutsch-englischen Vokabeltest, bei dem die Worte im Kontext geprüft werden. Es schreiben alle Schüler mit, ich sammle aber pro Test nur 5–6 Arbeiten ein; mal nach dem Alphabet, mal nach Sitzordnung, so dass die Schüler immer mit einem Test rechnen müssen. So komme ich (bei 4 Stunden in der Woche) im Halbjahr bei jedem Schüler zu 3–4 Vokabelnoten. Meist schreibt auch ein Schüler an der Tafel mit, so dass hinterher ein gemeinsames Korrigieren möglich ist.
Meine Tipps zu Vokabeltests findest du in diesem Beitrag.
Markus
Achtung, dieses Verfahren ist meines Wissens nach nicht in allen Bundesländern zulässig!
Lucas
Wo können denn da rechtliche Bedenken liegen? Es handelt sich doch um eine Überprüfung der Hausaufgabe.
Jochen
Dass alle mitschreiben, aber nur 5–6 Arbeiten eingesammelt werden, ist zumindest in Bayern nicht üblich. Ob es rechtlich zulässig wäre, weiß ich allerdings nicht, bezweifele es aber.
Lucas
Interessant. Ich habe im Referendariat in Berlin erlebt, dass die sogenannte „Tägliche Übung“ (einfache Aufgaben zu Unterrichtsbeginn, die ca. 5 Minuten dauern) im Fach Mathematik teilweise eingesammelt wurden. Dabei waren stets zwei SchülerInnen an der Tafel und alle anderen haben die Aufgaben auf Papier gelöst. 5–6 wurden eingesammelt, und dann wurden die Aufgaben anhand der Tafelanschriebe kurz besprochen. Das war sehr effizient.JedeR kam mal beim einsammeln dran und jedeR kam auch mal an die Tafel. Wer wollte, konnte die Aufgaben immer auch freiwillig abgeben.
Ob das rechtlich zulässig ist/war, weiß ich nicht, aber es wurde von der stets sehr korrekten stellvertretenden Schulleiterin so gemacht. Die SchülerInnen fanden das übrigens überwiegend gut. Sie empfanden das als transparent und gerecht, und die Kinder an der Tafel wurden m.E. stets respektvoll behandelt.
Moritz
Ich würde auch gerne wissen, ob diesem Verfahren rechtlich etwas entgegensteht?