Achtung, der folgende Beitrag gilt nur für Bayern!
Hast du in deinen Kursen auch Kandidaten, die ständig und offenbar gezielt deine Klausuren versäumen und dich zwingen fluchend eine Nachholklausur zu entwerfen? Besonders ärgerlich ist es dann, wenn sie beim Nachtermin erneut nicht erscheinen. Dann stehst du vor einem Dilemma: Entweder du verschiebst die Nachholklausur („Ich schreibe erst, wenn alle da sind“) – das ist allerdings eigentlich nicht fair gegenüber denjenigen, die sich vorbereitet haben und anwesend sind. Oder du schreibst die Nachholklausur und entwirfst wütend eine dritte Klausur.
Max Müller hat mich auf eine interessante Bestimmung der GSO hingewiesen:
Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann.
Natürlich ist auch so eine Ersatzprüfung mit Arbeit verbunden, aber die rechtzeitige Androhung so einer Ersatzprüfung verhindert normalerweise zumindest, dass man am Nachmittag der versäumten Nachholklausur den Schüler bei bester Gesundheit in einem Cafe beim Eisessen antrifft 😉
Dank deiner guten Buchhaltung, siehst du natürlich auch auf einen Blick in welchen Stunden der Schüler nicht anwesend war. Der „gesamte bis dahin behandelte Unterrichtsstoff“ umfasst natürlich auch diese Stunden …
Schreibe einen Kommentar