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Protokollmail

So lang­sam beginnt jetzt wie­der die Zeit, in der für Fach­ar­beit (LK) bzw. Semi­nar­ar­beit (W‑Seminar Q11) in Bespre­chun­gen bestimm­te Din­ge nicht nur bere­det, son­dern ver­bind­lich fest­ge­legt wer­den. Falls du das ers­te Mal so eine Arbeit betreu­en bzw. spä­ter kor­ri­gie­ren musst, emp­feh­le ich dir drin­gend die Ergeb­nis­se die­ser Bespre­chun­gen in einem klei­nen PROTOKOLL nie­der­zu­schrei­ben und die Kennt­nis­nah­me vom Schü­ler bestä­ti­gen zu lassen. 

Falls du das nicht machst, hast du spä­ter u.U. erheb­li­che Pro­ble­me zu bewei­sen, dass eigent­lich etwas ganz ande­res ver­ein­bart war und der Schü­ler das The­ma ver­fehlt hat. Ohne schrift­li­che Bewei­se steht dann Aus­sa­ge gegen Aus­sa­ge und du ziehst mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit bei der Schul­lei­tung bzw. – wenn es ganz schlecht läuft – vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt den Kürzeren.

Im Nor­mal­fall fer­tigt der Leh­rer hand­schrift­lich oder am PC ein kur­zes Ergeb­nis­pro­to­koll der Bespre­chung an und lässt den Schü­ler mit Datum und Unter­schrift die Kennt­nis­nah­me bestätigen. 

Auch wenn Schü­ler die von dir ange­bo­te­nen Bespre­chungs­ter­mi­ne nicht wahr­neh­men, soll­test du dir das unbe­dingt schrift­lich bestä­ti­gen las­sen: „Hier­mit bestä­ti­ge ich, dass ich den von Herrn Lüders aus­drück­lich ange­bo­te­nen Bespre­chungs­ter­min im April 2010 nicht wahr­ge­nom­men habe“. Dann kannst du spä­ter, wenn die Arbeit in die Hose gegan­gen ist, nach­wei­sen, dass du dei­ner Betreu­ungs­pflicht nach­ge­kom­men bist. 

Bei mir lau­fen die­se kur­zen Pro­to­kol­le über Email. So schnell wie mög­lich set­ze ich mich nach so einer Bespre­chung an den PC und schi­cke dem Schü­ler mein Pro­to­koll. Hier ein Bei­spiel für eine Semi­nar­ar­beit in mei­nem W‑Seminar Film­ana­ly­se über den Film Avia­tor.

1. Ein­lei­tung: Begrün­dung der The­men­wahl, H. Hug­hes als „fasci­na­ting
per­so­na­li­ty“, KEINE aus­führ­li­che Biographie

2. Haupt­teil

2.1 Ca. vier Schlüs­sel­sze­nen ana­ly­sie­ren und Aus­wahl begründen

2.2 Aus­ein­an­der­set­zung mit der Sekun­där­li­te­ra­tur / Kri­ti­ken (auf
Qua­li­tät ach­ten > rot­ten­to­ma­toes „top critics“)

3. Schluss

Bit­te, wie bespro­chen, kurz bestätigen.

JL

Um sprach­li­che Miss­ver­ständ­nis­se aus­zu­schlie­ßen, schrei­be ich die­se Mails auf Deutsch. Mit einer kur­zen ‚OK‘ Ant­wort bestä­ti­gen die Schü­ler die Kennt­nis­nah­me. Die Mails bekom­men (in Goog­le Mail) das Label „Semi­nar­ar­beit“ (bzw. beim LK „Fach­ar­beit“), so dass ich mit einem Klick alle ent­spre­chen­den Pro­to­kol­le vor mir habe. 

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  1. Bernd

    Mal ne Fra­ge zu Goo­gle­mail. Das ist doch eigent­lich die Ver­wen­dung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Ist das eigent­lich daten­schutz­rech­lich erlaubt? In vie­len Fäl­len wür­de ich ger­ne Goog­le Mail und Docs ver­wen­den, den­ke aber immer, dass ich dabei ganz sicher gegen irgend­wel­che Daten­schutz­be­stim­mun­gen ver­sto­ße. Schon rich­tig, dass wohl nie jemand auf die Idee kommt mal nach­zu­schau­en, ob der eige­ne PC auch wirk­lich mit Pass­wör­tern geschützt in einem abge­schlos­se­nen Raum steht, aber man will den Daten­schutz ja trotz­dem auch ernst nehmen.

  2. > Das ist doch eigent­lich die Ver­wen­dung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Ist das eigent­lich daten­schutz­rech­lich erlaubt?

    Meinst du die Spei­che­rung von Mail­adres­sen? Habe noch nie gehört / gele­sen, dass das nicht zuläs­sig sein soll. Und selbst wenn, wir ver­sto­ßen doch so häu­fig gegen Bestim­mun­gen (Vor­füh­ren von Fil­men, Kopie­ren aus Büchern etc.) … 😉

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