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Wunsch und Wirklichkeit

Mün­chen: Im Rah­men sei­ner gest­ri­gen Pres­se­kon­fe­renz sprach der neue Kul­tus­mi­nis­ter Pia­zo­lo auch über die Zukunft des moder­nen Fremd­spra­chen-Unter­richts in Bay­ern. Er erläu­ter­te, dass es im Rah­men der Rück­kehr zum G9 nötig sei, eini­ge „Fehl­ent­wick­lun­gen“ der letz­ten Jah­re zu korrigieren.

So sol­len Fremdsprachenlehrer/innen wie­der zum bewähr­ten Prin­zip der „auf­ge­klär­ten Ein­spra­chig­keit“ zurück­keh­ren. Zahl­rei­che Stu­di­en hät­ten gezeigt, dass ein aus­schließ­lich ein­spra­chi­ger Unter­richt gera­de schlech­te­re Schüler/innen über­for­de­re und dar­über­hin­aus den Auf­bau eines umfas­sen­den und dif­fe­ren­zier­ten Wort­schat­zes erschwe­re bzw. verhindere.

Der Sprach­pra­xis soll auch in der Ober­stu­fe ver­stärkt Beach­tung geschenkt wer­den, hier sei ein „ver­tief­ter Kom­pe­tenz­er­werb“ nötig. In Ober­stu­fen-Klau­su­ren dür­fen in Zukunft bis zu 20% der Punk­te durch Auf­ga­ben ver­ge­ben wer­den, die sich an den Use of Eng­lish Auf­ga­ben der bekann­ten inter­na­tio­na­len Sprach­tests (CAE, TOEFL etc.) orientieren.

Pia­zo­lo beton­te, dass gera­de in einer Zeit, die von Halb­wahr­hei­ten, bewuss­ten Lügen und Fake News gekenn­zeich­net sei, ein soli­des Fak­ten­wis­sen für jun­ge Men­schen „unab­ding­bar“ sei. Der bis­he­ri­ge völ­lig ein­sei­ti­ge Kom­pe­tenz­be­griff, der Wis­sen als weit­ge­hend belie­big ent­wer­tet habe, müs­se „mit Augen­maß“ revi­diert wer­den. Es kön­ne nicht ange­hen, dass ein baye­ri­scher Abitu­ri­ent, der in einer Fremd­spra­che das schrift­li­che Abitur macht, kei­ner­lei Wis­sen mehr nach­wei­sen muss, dies wür­de den Unter­richt „ent­wer­ten“. In Ober­stu­fen-Klau­su­ren sol­len in Zukunft bis zu 20% der Punk­te für Auf­ga­ben ver­ge­ben wer­den, die nur mit ent­spre­chen­dem Hin­ter­grund­wis­sen beant­wor­tet wer­den können.

Pia­zo­lo ver­sprach, sich beson­ders für die Qua­li­tät des baye­ri­schen Abiturs ein­zu­set­zen. Es kön­ne nicht sein, dass im Rah­men eines all­ge­mei­nen dum­bing down die Anfor­de­run­gen immer wei­ter gesenkt und ver­wäs­sert wer­den. Er kün­dig­te an, bei den ent­spre­chen­den KMK Ver­hand­lun­gen „rote Lini­en“ zu zie­hen und sich nicht dem all­ge­mei­nen Trend zu einer „Kul­tur des Durch­win­kens“ zu beugen.

Und nun zur traurigen Wirklichkeit …

Bei der Bewer­tung des schrift­li­chen Abiturs in Bay­ern wer­den die Schwel­len­wer­te für die Noten 4 und 5 mas­siv abge­senkt. Für die Note 4 von bis­her 50% auf jetzt 40% und für die Note 5 von bis­lang 33% auf jetzt 20%. (Quel­le, Anla­ge 2, S. 1) Nimm ein­fach dein letz­tes Abitur oder eine belie­bi­ge Ober­stu­fen­klau­sur und wen­de den neu­en Punk­te­schlüs­sel an. Ich habe ein­fach mal eine Klau­sur aus dem letz­ten Jahr genom­men. Ergeb­nis: Nach dem alten Schwel­len­wert vier­mal Note 5 und ein­mal Note 6, nach dem neu­en nur noch ein­mal Note 5. Hur­ra, so schnell wer­den Schü­ler „bes­ser“.

Auch die Vor­schrift, dass sowohl bei gro­ßen als auch klei­nen (!) Leis­tungs­nach­wei­sen in den Jahr­gangs­stu­fen 5–10 in Zukunft der Schwel­len­wert für die Note 5 „gene­rell bei 33%“ lie­gen muss (Anla­ge 2, S. 7), stellt eine erheb­li­che Erleich­te­rung dar. Kon­kret bedeu­tet das, dass ein läp­pi­scher, rein repro­duk­ti­ver Voka­bel­test in Zukunft mit dem sel­ben Schwel­len­wert bewer­tet wer­den muss, wie bis­her das Abitur! Bis­lang war man mit Recht der Ansicht, dass ein höhe­rer Schwel­len­wert ange­mes­sen sei. 

Dar­über­hin­aus wird das Abitur auch leich­ter, weil es in Zukunft bei den Ques­ti­onskünf­tig in der Regel nur noch zwei […] Auf­ga­ben“ geben wird (S. 3). Ich ver­mu­te mal, dass das nur noch zwei (ober­fläch­li­che) Inhalts­fra­gen sein wer­den, d.h. die (meis­tens eh vagen) use/choice of lan­guage Fra­gen wer­den wohl kom­plett ver­schwin­den. Dar­über­hin­aus wer­den die Fra­gen auch leich­ter, weil Inhalt/Sprache nicht mehr 5/5, son­dern 4/6 (bzw. 40%/60%) bewer­tet wird, der Inhalt also abge­wer­tet wird. Das Signal an den Schü­ler ist natür­lich (wie beim Com­po­si­ti­on): „Es ist nicht so wich­tig was du schreibst“. Man kann ja auch viel weni­ger dif­fe­ren­zie­ren, also wer­den die meis­ten Schü­ler (wie bei der Media­ti­on) zwi­schen 3 und 4 BEs (bzw. 30% und 40%) bekommen.

Und zusätz­lich zu all die­sen Erleich­te­run­gen soll es noch­mal 30 Minu­ten zusätz­li­che Arbeits­zeit geben, ins­ge­samt gro­tes­ke 270 Minu­ten. Zur Erin­ne­rung: Noch 2015 betrug die Arbeits­zeit „nur“ 190 Minu­ten (die aller­dings für die aller­meis­ten Schü­ler völ­lig aus­rei­chend waren). 2016 kamen (im Rah­men des län­der­über­grei­fen­den Abiturs) durch nichts gerecht­fer­tig­te, absur­de 50 Minu­ten (!) dazu. Und jetzt noch­mal 30 Minu­ten mehr. War „Leis­tung“ nicht mal in grau­er Vor­zeit auch durch den Fak­tor Zeit definiert?

Fazit: Für weni­ger und leich­te­re Auf­ga­ben bekommt der Schü­ler mehr Zeit und wird mil­der bewer­tet. Ist das jetzt eine „erneu­te mode­ra­te Anglei­chung“ der Anfor­de­run­gen (S. 2) oder nicht doch eher eine kom­plet­te Bank­rott­erklä­rung baye­ri­scher Qualitätsstandards?

Immer­hin wird es beim Com­po­si­ti­on (Prü­fungs­teil C) eine leich­te „Ver­schär­fung“ geben. Statt dem bis­he­ri­gen „Wri­te about 200 to 250 words“ wird künf­tig „eine Schü­ler­leis­tung nicht unter 250 Wör­tern zugrun­de gelegt“ (Anla­ge 1, S. 3). Nach dem Grund­satz der trans­pa­ren­ten Auf­ga­ben­stel­lung möch­te man ver­mu­ten, dass es in Zukunft heißt „Wri­te at least 250 words“, aber weit gefehlt – „der erwar­te­te Umfang der Schü­ler­leis­tung“ wird in Zukunft nicht mehr genannt. Begrün­dung: Vie­le Schü­ler hät­ten in der Ver­gan­gen­heit mehr geschrie­ben. [Kein Wun­der, dass man mit die­ser läp­pi­schen Wort­zahl kei­nen ver­nünf­ti­gen Auf­satz pro­du­zie­ren kann, habe ich hier beschrie­ben.] Dabei gilt doch seit 2011: „Für alle Prü­fungs­for­men ist dar­auf zu ach­ten, dass die obli­ga­to­risch vor­zu­se­hen­den Arbeits­auf­trä­ge prä­zi­se und unmiss­ver­ständ­lich gestellt wer­den. […] Bei Text­pro­duk­tio­nen ist der unge­fähr erwar­te­te Umfang anzu­ge­ben“ (KMS vom 05.08.2011, S. 4).

Auch bei der Media­ti­on (Prü­fungs­teil D) wird der erwar­te­te Umfang der Schü­ler­leis­tung in Zukunft prä­zi­se nicht mehr ange­ge­ben. Wäh­rend der Schü­ler beim Auf­satz noch immer­hin (hof­fent­lich) weiß, dass er min­des­tens 250 Wör­ter schrei­ben soll, muss er bei der Media­ti­on mathe­ma­ti­sche Kom­pe­tenz bewei­sen. Am Ende des „zu mit­teln­den deut­schen Texts“ wird näm­lich in Zukunft des­sen Wort­zahl ange­ge­ben und der gemit­tel­te Text soll „etwa ein Drit­tel der ursprüng­li­chen Text­län­ge“ (Anla­ge 1, S. 4) umfas­sen. Natür­lich könn­te man auch ein­fach (wie noch im Abitur 2017) „einen eng­lisch­spra­chi­gen Arti­kel von unge­fähr 250 Wör­tern“ ver­lan­gen, aber das wäre wohl zu prä­zi­se und unmissverständlich.

Auch für die eigent­li­che Auf­ga­ben­stel­lung bei der Media­ti­on hat man sich etwas ganz Beson­de­res aus­ge­dacht. Es dür­fen näm­lich kei­ne „expli­zi­ten Len­kungs­fra­gen“ mehr gestellt wer­den, viel­mehr soll der Schü­ler durch die „For­mu­lie­rung der situa­ti­ven Ein­bet­tung“ „ein­deu­ti­ge Bear­bei­tungs­schwer­punk­te“ erken­nen kön­nen (Anla­ge 1, S. 4). Das ist schon eine span­nen­de Her­aus­for­de­rung dem Schü­ler „ein­deu­tig“ zu sagen, was er machen soll, es ihm aber auf kei­nen Fall „expli­zit“ mitzuteilen.

Wie müss­te zum Bei­spiel die For­mu­lie­rung der dies­jäh­ri­gen Media­ti­on („Sie machen ein Prak­ti­kum …“) in Zukunft aus­se­hen? Die­ses Jahr gab es ja noch „expli­zi­te“ Len­kungs­fra­gen bzw. ‑auf­ga­ben: „Schrei­ben Sie auf der Basis des fol­gen­den Inter­views einen eng­lisch-spra­chi­gen Arti­kel über das Selbst­bild der Köl­ner, den Köl­ner Kar­ne­val und sei­ne Bedeu­tung für die Men­schen in Köln.“ Reicht in Zukunft: „Schrei­ben Sie auf der Basis des fol­gen­den Inter­views einen eng­lisch-spra­chi­gen Arti­kel.“ Genügt die „situa­ti­ve Ein­bet­tung“, dass der Text für „jun­ge Men­schen aus aller Welt“ sein soll, die sich für „Inter­es­san­tes und Wis­sens­wer­tes über das Leben in Deutsch­land“ inter­es­sie­ren, damit der Schü­ler „ein­deu­ti­ge Bear­bei­tungs­schwer­punk­te“ erkennt? Natür­lich könn­te bzw. soll­te man viel grund­sätz­li­cher fra­gen, was die­ser gan­ze Quatsch eigent­lich soll. Wir könn­ten unse­re Schü­ler in Zukunft ja auch Auf­sät­ze schrei­ben las­sen ohne ihnen das The­ma „expli­zit“ zu nennen.

Ori­gi­nell sind auch die Bestim­mun­gen für das zukünf­ti­ge Kol­lo­qui­um. Da wird im 2. Prü­fungs­teil eine „über die Bereit­stel­lung repro­du­zier­ba­ren Wis­sens hin­aus  eigen­stän­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung mit der gege­be­nen The­ma­tik, ggf. auch die Ein­ord­nung in einen grö­ße­ren Kon­text“ erwar­tet (Quel­le, S. 4). Wow, das bedeu­tet kon­kret, dass der Schü­ler in Zukunft zum Bei­spiel nicht mehr nur das Sys­tem der Checks and Balan­ces (mit jeweils min­des­tens einem Bei­spiel für jede Rich­tung) erläu­tern muss, son­dern etwa das ame­ri­ka­ni­sche Regie­rungs­sys­tem kri­tisch mit dem deut­schen ver­glei­chen soll, oder kri­tisch Stär­ken und Schwä­chen des ame­ri­ka­ni­schen Sys­tems abwä­gen soll. Ganz schön anspruchs­voll! Es gibt nur ein klit­ze­klei­nes Pro­blem: Zwei (bzw. in Zukunft wie­der drei) Jah­re lang durf­te man ÜBERHAUPT KEIN Wis­sen abprü­fen (sie­he dazu die­sen Bei­trag). [In Wirk­lich­keit darf man schon viel län­ger kein Wis­sen abprü­fen, denn auch in der Mit­tel­stu­fe sind die im Unter­richt behan­del­ten Inhal­te für Prü­fun­gen völ­lig irrele­vant.] Im Kol­lo­qui­um wird also etwas ver­langt, was vor­her expli­zit ver­bo­ten war. Dar­auf muss man erst­mal kommen!

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  1. Micha

    Hast du eine Quel­le zu der am Anfang erwähn­ten Pres­se­kon­fe­renz und den zitier­ten Aus­sa­gen? Ich fin­de dazu nichts…

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