München: Im Rahmen seiner gestrigen Pressekonferenz sprach der neue Kultusminister Piazolo auch über die Zukunft des modernen Fremdsprachen-Unterrichts in Bayern. Er erläuterte, dass es im Rahmen der Rückkehr zum G9 nötig sei, einige „Fehlentwicklungen“ der letzten Jahre zu korrigieren.
So sollen Fremdsprachenlehrer/innen wieder zum bewährten Prinzip der „aufgeklärten Einsprachigkeit“ zurückkehren. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass ein ausschließlich einsprachiger Unterricht gerade schlechtere Schüler/innen überfordere und darüberhinaus den Aufbau eines umfassenden und differenzierten Wortschatzes erschwere bzw. verhindere.
Der Sprachpraxis soll auch in der Oberstufe verstärkt Beachtung geschenkt werden, hier sei ein „vertiefter Kompetenzerwerb“ nötig. In Oberstufen-Klausuren dürfen in Zukunft bis zu 20% der Punkte durch Aufgaben vergeben werden, die sich an den Use of English Aufgaben der bekannten internationalen Sprachtests (CAE, TOEFL etc.) orientieren.
Piazolo betonte, dass gerade in einer Zeit, die von Halbwahrheiten, bewussten Lügen und Fake News gekennzeichnet sei, ein solides Faktenwissen für junge Menschen „unabdingbar“ sei. Der bisherige völlig einseitige Kompetenzbegriff, der Wissen als weitgehend beliebig entwertet habe, müsse „mit Augenmaß“ revidiert werden. Es könne nicht angehen, dass ein bayerischer Abiturient, der in einer Fremdsprache das schriftliche Abitur macht, keinerlei Wissen mehr nachweisen muss, dies würde den Unterricht „entwerten“. In Oberstufen-Klausuren sollen in Zukunft bis zu 20% der Punkte für Aufgaben vergeben werden, die nur mit entsprechendem Hintergrundwissen beantwortet werden können.
Piazolo versprach, sich besonders für die Qualität des bayerischen Abiturs einzusetzen. Es könne nicht sein, dass im Rahmen eines allgemeinen dumbing down die Anforderungen immer weiter gesenkt und verwässert werden. Er kündigte an, bei den entsprechenden KMK Verhandlungen „rote Linien“ zu ziehen und sich nicht dem allgemeinen Trend zu einer „Kultur des Durchwinkens“ zu beugen.
Und nun zur traurigen Wirklichkeit …
Bei der Bewertung des schriftlichen Abiturs in Bayern werden die Schwellenwerte für die Noten 4 und 5 massiv abgesenkt. Für die Note 4 von bisher 50% auf jetzt 40% und für die Note 5 von bislang 33% auf jetzt 20%. (Quelle, Anlage 2, S. 1) Nimm einfach dein letztes Abitur oder eine beliebige Oberstufenklausur und wende den neuen Punkteschlüssel an. Ich habe einfach mal eine Klausur aus dem letzten Jahr genommen. Ergebnis: Nach dem alten Schwellenwert viermal Note 5 und einmal Note 6, nach dem neuen nur noch einmal Note 5. Hurra, so schnell werden Schüler „besser“.
Auch die Vorschrift, dass sowohl bei großen als auch kleinen (!) Leistungsnachweisen in den Jahrgangsstufen 5–10 in Zukunft der Schwellenwert für die Note 5 „generell bei 33%“ liegen muss (Anlage 2, S. 7), stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Konkret bedeutet das, dass ein läppischer, rein reproduktiver Vokabeltest in Zukunft mit dem selben Schwellenwert bewertet werden muss, wie bisher das Abitur! Bislang war man mit Recht der Ansicht, dass ein höherer Schwellenwert angemessen sei.
Darüberhinaus wird das Abitur auch leichter, weil es in Zukunft bei den Questions „künftig in der Regel nur noch zwei […] Aufgaben“ geben wird (S. 3). Ich vermute mal, dass das nur noch zwei (oberflächliche) Inhaltsfragen sein werden, d.h. die (meistens eh vagen) use/choice of language Fragen werden wohl komplett verschwinden. Darüberhinaus werden die Fragen auch leichter, weil Inhalt/Sprache nicht mehr 5/5, sondern 4/6 (bzw. 40%/60%) bewertet wird, der Inhalt also abgewertet wird. Das Signal an den Schüler ist natürlich (wie beim Composition): „Es ist nicht so wichtig was du schreibst“. Man kann ja auch viel weniger differenzieren, also werden die meisten Schüler (wie bei der Mediation) zwischen 3 und 4 BEs (bzw. 30% und 40%) bekommen.
Und zusätzlich zu all diesen Erleichterungen soll es nochmal 30 Minuten zusätzliche Arbeitszeit geben, insgesamt groteske 270 Minuten. Zur Erinnerung: Noch 2015 betrug die Arbeitszeit „nur“ 190 Minuten (die allerdings für die allermeisten Schüler völlig ausreichend waren). 2016 kamen (im Rahmen des länderübergreifenden Abiturs) durch nichts gerechtfertigte, absurde 50 Minuten (!) dazu. Und jetzt nochmal 30 Minuten mehr. War „Leistung“ nicht mal in grauer Vorzeit auch durch den Faktor Zeit definiert?
Fazit: Für weniger und leichtere Aufgaben bekommt der Schüler mehr Zeit und wird milder bewertet. Ist das jetzt eine „erneute moderate Angleichung“ der Anforderungen (S. 2) oder nicht doch eher eine komplette Bankrotterklärung bayerischer Qualitätsstandards?
Immerhin wird es beim Composition (Prüfungsteil C) eine leichte „Verschärfung“ geben. Statt dem bisherigen „Write about 200 to 250 words“ wird künftig „eine Schülerleistung nicht unter 250 Wörtern zugrunde gelegt“ (Anlage 1, S. 3). Nach dem Grundsatz der transparenten Aufgabenstellung möchte man vermuten, dass es in Zukunft heißt „Write at least 250 words“, aber weit gefehlt – „der erwartete Umfang der Schülerleistung“ wird in Zukunft nicht mehr genannt. Begründung: Viele Schüler hätten in der Vergangenheit mehr geschrieben. [Kein Wunder, dass man mit dieser läppischen Wortzahl keinen vernünftigen Aufsatz produzieren kann, habe ich hier beschrieben.] Dabei gilt doch seit 2011: „Für alle Prüfungsformen ist darauf zu achten, dass die obligatorisch vorzusehenden Arbeitsaufträge präzise und unmissverständlich gestellt werden. […] Bei Textproduktionen ist der ungefähr erwartete Umfang anzugeben“ (KMS vom 05.08.2011, S. 4).
Auch bei der Mediation (Prüfungsteil D) wird der erwartete Umfang der Schülerleistung in Zukunft präzise nicht mehr angegeben. Während der Schüler beim Aufsatz noch immerhin (hoffentlich) weiß, dass er mindestens 250 Wörter schreiben soll, muss er bei der Mediation mathematische Kompetenz beweisen. Am Ende des „zu mittelnden deutschen Texts“ wird nämlich in Zukunft dessen Wortzahl angegeben und der gemittelte Text soll „etwa ein Drittel der ursprünglichen Textlänge“ (Anlage 1, S. 4) umfassen. Natürlich könnte man auch einfach (wie noch im Abitur 2017) „einen englischsprachigen Artikel von ungefähr 250 Wörtern“ verlangen, aber das wäre wohl zu präzise und unmissverständlich.
Auch für die eigentliche Aufgabenstellung bei der Mediation hat man sich etwas ganz Besonderes ausgedacht. Es dürfen nämlich keine „expliziten Lenkungsfragen“ mehr gestellt werden, vielmehr soll der Schüler durch die „Formulierung der situativen Einbettung“ „eindeutige Bearbeitungsschwerpunkte“ erkennen können (Anlage 1, S. 4). Das ist schon eine spannende Herausforderung dem Schüler „eindeutig“ zu sagen, was er machen soll, es ihm aber auf keinen Fall „explizit“ mitzuteilen.
Wie müsste zum Beispiel die Formulierung der diesjährigen Mediation („Sie machen ein Praktikum …“) in Zukunft aussehen? Dieses Jahr gab es ja noch „explizite“ Lenkungsfragen bzw. ‑aufgaben: „Schreiben Sie auf der Basis des folgenden Interviews einen englisch-sprachigen Artikel über das Selbstbild der Kölner, den Kölner Karneval und seine Bedeutung für die Menschen in Köln.“ Reicht in Zukunft: „Schreiben Sie auf der Basis des folgenden Interviews einen englisch-sprachigen Artikel.“ Genügt die „situative Einbettung“, dass der Text für „junge Menschen aus aller Welt“ sein soll, die sich für „Interessantes und Wissenswertes über das Leben in Deutschland“ interessieren, damit der Schüler „eindeutige Bearbeitungsschwerpunkte“ erkennt? Natürlich könnte bzw. sollte man viel grundsätzlicher fragen, was dieser ganze Quatsch eigentlich soll. Wir könnten unsere Schüler in Zukunft ja auch Aufsätze schreiben lassen ohne ihnen das Thema „explizit“ zu nennen.
Originell sind auch die Bestimmungen für das zukünftige Kolloquium. Da wird im 2. Prüfungsteil eine „über die Bereitstellung reproduzierbaren Wissens hinaus eigenständige Auseinandersetzung mit der gegebenen Thematik, ggf. auch die Einordnung in einen größeren Kontext“ erwartet (Quelle, S. 4). Wow, das bedeutet konkret, dass der Schüler in Zukunft zum Beispiel nicht mehr nur das System der Checks and Balances (mit jeweils mindestens einem Beispiel für jede Richtung) erläutern muss, sondern etwa das amerikanische Regierungssystem kritisch mit dem deutschen vergleichen soll, oder kritisch Stärken und Schwächen des amerikanischen Systems abwägen soll. Ganz schön anspruchsvoll! Es gibt nur ein klitzekleines Problem: Zwei (bzw. in Zukunft wieder drei) Jahre lang durfte man ÜBERHAUPT KEIN Wissen abprüfen (siehe dazu diesen Beitrag). [In Wirklichkeit darf man schon viel länger kein Wissen abprüfen, denn auch in der Mittelstufe sind die im Unterricht behandelten Inhalte für Prüfungen völlig irrelevant.] Im Kolloquium wird also etwas verlangt, was vorher explizit verboten war. Darauf muss man erstmal kommen!
Micha
Hast du eine Quelle zu der am Anfang erwähnten Pressekonferenz und den zitierten Aussagen? Ich finde dazu nichts…
Jochen
Kein Wunder, denn das Ganze ist (meine) FIKTION (vgl. „Wunsch“ im Titel). 😉