Im Zusammenhang mit Bayerns Rückkehr zum G9 war/ist ständig die Rede von „vertieftem“ bzw. „nachhaltigem“ Lernen, das „hohen Qualitätsstandards“ genügen soll. Da ist man natürlich gespannt, wie sich dieser hohe Anspruch in den neuen Abiturbestimmungen (pdf) niederschlägt.
Bei den Questions on the text geht es schon mal in die entgegengesetzte Richtung. Zwar kann in Zukunft die „maximale Textlänge von ca. 1000 Wörtern erreicht werden“ (Anlage 1, S. 3), dafür werden künftig „in der Regel nur noch zwei […] Aufgaben zur Bearbeitung gegeben“ (a.a.O.). Jetzt fragt man sich natürlich, welche Art von Frage auf der Strecke bleiben wird. Ich tippe auf die dritte Frage, denn das war bislang die einzige, bei der der Schüler etwas WISSEN musste, nämlich zum Beispiel Stilmittel oder Erzählperspektiven. Nachdem Wissen schon seit längerem in Oberstufenklausuren nicht mehr abgeprüft werden darf, wäre es nur konsequent, wenn auch die letzten Reste von Wissen aus dem Abitur getilgt werden würde. Das Ergebnis ist dann offenbar ein vollständig „kompetenzorientiertes“, sprich wissensfreies Abitur.
Über die Tatsache, dass in Zukunft das Verhältnis von Inhalt/Sprache auch bei den Fragen 40/60 sein wird, kann man geteilter Meinung sein. Meiner Meinung nach ist es ein weiterer Niveauverlust, denn die implizite Botschaft lautet (wie beim Aufsatz): „Der Inhalt ist nicht so wichtig.“ Auf der anderen Seite kann man darin aber genauso (wie das KM) eine „Aufwertung der sprachlichen Leistung“ sehen (Anlage 2, S. 2–3).
Ein ähnliches dumbing down gibt es auch beim Composition:
Ein Thema mit starkem landeskundlichen Bezug (bisheriges „(5/5)-Thema“) wird nicht mehr gestellt. (Anlage 1, S. 3)
Unklar ist, was hier mit „landeskundlichem Bezug“ gemeint ist, denn es ging ja fast immer um einen LITERARISCHEN Bezug, wie z.B. 2017 II, Thema 3:
Describe the way a conflict with far-reaching consequences is dealt with in a LITERARY WORK by an English-speaking author. […]
Die Abschaffung dieses Themas ist konsequent, denn zur Bearbeitung eines solchen Themas muss/müsste ein Schüler ja wieder etwas wissen und das ist bekanntlich nicht mehr erwünscht, obwohl die Themen selbstverständlich auf der Grundlage von „Wissen und Erfahrungen“ (a.a.O.) bearbeitet werden sollen.
Bedrohlich klingt folgende Bestimmung:
Die zur Auswahl gegebenen Themen umfassen nach wie vor, wenn thematisch möglich, einen Bildimpuls.
Das könnte bedeuten, dass es in Zukunft noch mehr „Themen“ in der Art der fürchterlichen HSBC Anzeige (2017 II, Thema 4) geben wird. Es könnte aber auch bedeuten, dass in Zukunft normale Themen noch zusätzlich mit einem Bild/Photo „visualiert“ werden. Das würde dann gut zur allgemeinen Läppisierung des Abiturs passen.
Beim Aufsatz wird künftig „der erwartete Umfang der Schülerleistung“ nicht mehr genannt, er soll aber nicht „unter 250 Wörtern“ liegen. Warum sagt man dem Schüler nicht mehr, was erwartet wird, wenn man doch eine ganz genaue Vorstellung davon hat? Warum nicht einfach statt dem bisherigen „Write about 200 to 250 words“ in Zukunft einfach „Write at least 250 words“? Dass man allerdings auch mit „mindestens 250 Wörtern“ keinen annähernd vernünftigen Aufsatz, geschweige denn eine „differenzierte Stellungnahme“ mit einer „stringenten Darstellung“ hinkriegt, habe ich bereits an anderer Stelle beschrieben.
In Zukunft wird es auch in Klausuren richtig schwierig eine vorschriftsgemäße Aufgabe zur Sprachmittlung zu stellen, denn:
Explizite Lenkungsfragen werden nicht mehr gestellt, jedoch werden die Schülerinnen und Schüler durch die Formulierung der situativen Einbettung eindeutige Bearbeitungschwerpunkte erkennen können. (Anlage 1, S. 4)
Die „situative Einbettung“ war in den letzten Jahren häufig ein „internationales Schulprojekt“ für dessen „Internetauftritt“ man einen Text verfassen sollte (vgl. 2015 und 2017). Wie zum Teufel soll man daraus „eindeutige Bearbeitungsschwerpunkte“ erkennen können? Tut mir leid, aber ich bin einfach zu doof um einerseits auf „explizite Lenkungsfragen“ zu verzichten und gleichzeitig die „situative Einbettung“ so zu formulieren, dass die „Erkenntnisziele [?] der Sprachmittlung unschwer zu erkennen sind“ (Anlage 2, S. 6).
Auch bei diesem Prüfungsteil wird aus unerfindlichen Gründen der „erwartete Umfang der Schülerleistung nicht mehr angegeben“, obwohl es eine ganz konkrete „Maßgabe“, nämlich „etwa ein Drittel der ursprünglichen Textlänge“, gibt. Wie dieses Zurückhalten ganz entscheidender Informationen mit den sonstigen Forderungen nach transparenter Aufgabenstellung zusammenpasst, bleibt ein Geheimnis. Denn schließlich müssen in Zukunft die Schüler bei Leistungserhebungen „auf dem Angabenblatt über die Wertigkeit der einzelnen Aufgabenteile, auch von Teilaufgaben, in Form einer prozentualen Angabe in Kenntnis gesetzt werden“ (Anlage 2, S. 5).
Wie so oft wäre es schön, wenn man erfahren würde, WARUM bewährte Dinge plötzlich nicht mehr gemacht werden sollen bzw. sogar explizit verboten werden. Hat sich die KMK darauf geeinigt, Schülern nicht mehr zu sagen, welcher Umfang konkret von ihnen verlangt wird? Ist es ein Kompromiss mit anderen Bundesländern bei der Mediation nicht mehr explizit zu sagen, worauf es inhaltlich eigentlich ankommt? Man wüsste es so gerne …
Die Arbeitszeit beträgt in Zukunft 300 Minuten, auf das schriftliche Abitur entfallen dabei – man mag es kaum glauben – 270 (!) Minuten. Laut KMS ist das eine „moderate Angleichung […] der Gesamtarbeitszeit“. Zur Erinnerung: Noch 2015 betrug die Arbeitszeit für das schriftliche Abitur 190 Minuten. Im Jahr 2016 gab es plötzlich (groteske) 50 Minuten mehr, ohne dass irgendwas geändert bzw. schwerer gemacht wurde. Und nun sollen es noch mal 30 Minuten mehr sein, obwohl das Abitur sogar kürzer und damit leichter wird. Theoretisch könnten Schüler jetzt so ziemlich jedes Wort im Lexikon nachschlagen ohne in Zeitnot zu geraten. Werden sie natürlich nicht tun, denn das wäre ja Arbeit. Sie werden (wie schon in den letzten beiden Jahren) vorzeitig abgeben oder Löcher in die Luft starren.
Eine massive Erleichterung des Abiturs liegt schließlich in der Absenkung des Schwellenwertes für die Note 4 bzw. 4 Punkte von bislang 50% auf 40% (Anlage 2, S. 1).
Fazit: Durch Verzicht auf eine Frage, eine weitere absurde Verlängerung der Arbeitszeit und die Absenkung des Schwellenwerts wird das bayerische Englisch-Abitur weiter massiv entwertet und verwässert.
Aber es gibt auch noch andere High- bzw. Lowlights.
Originell ist z.B. die Bestimmung, was nach der Hörverstehens-Prüfung geschehen soll:
… auf einen Austausch der einzelnen Schülerlösungen sollten die Schülerinnen und Schüler im Sinne einer unbeschwerten [!] Bearbeitung der ab 9:00 Uhr geforderten Prüfungsteile verzichten. (Anlage 1, S. 2)
Dass Schüler das Abitur „unbeschwert“ ablegen sollen, war mir bislang nicht klar. Diese Bestimmung wird sicherlich Auswirkungen auf die normalen Klausuren in der Oberstufe haben. Auch da wird der Lehrer in Zukunft wohl in der Pflicht stehen für eine „unbeschwerte“ Atmosphäre zu sorgen. Ich sehe die Kollegen schon mit Gummibärchen und Schokoriegeln anrücken …
Zweitens fragt man sich natürlich, wie man diese Bestimmung konkret umsetzen soll. Schüler einzeln in die Turnhalle schicken? In Kleingruppen mit einem Lehrer, der aufpassen muss, dass sie ja nicht …?
Völlig weltfremd sind m.E. auch die Empfehlungen in Bezug auf einsprachige Wörterbücher:
Es wird gebeten, den Schülerinnen und Schülern bereits vorausschauend zu Beginn der Jahrgangsstufe 10 […] im Unterricht anhand von Beispielen den großen Wert besonders einsprachiger Wörterbücher für die Bearbeitung kompetenzorientierter Aufgaben darzustellen. (Anlage 1, S. 5)
Das, was nicht mal mehr in der 12ten geht, soll jetzt schon zu Beginn der 10ten funktionieren? Das ist einfach lächerlich. Mit der Einführung des zweisprachigen Wörterbuchs hat man das einsprachige gekillt – ganz egal was es für einen (in der Tat) „großen Wert“ hat. Für mich ist es ein Zeichen des grassierenden Einsprachigkeit-Wahns, dass man einfach nicht zur Kenntnis nehmen will, dass Schüler, wenn sie die Wahl haben, immer im ZWEIsprachigen Lexikon nachschlagen werden, weil sie nur auf diese Art ein unbekanntes Wort wirklich verstehen.
Alles in allem bin ich froh, dass mich dieser ganze Quatsch nur noch peripher tangieren wird. Über 30 Jahre lang war ich gerne Lehrer, vor allem die Oberstufe war meine Leidenschaft. Wehmütig denke ich inzwischen an meine großartigen LKs zurück, in meinem Blog finden sich ja noch viele Zeugnisse in Form von Facharbeiten, Aufsätzen, Gedichten usw. In all den Jahren war ich stolz auf „unser“ bayerisches Abitur (auch wenn ich z.B. die E‑D Translation schlecht fand) und die Leistungen „unserer“ Schüler. Mit dem G8 setzte dann aber ein beispielloser Niedergang ein. Die neuen Bestimmungen sind ein neuer trauriger und peinlicher Tiefpunkt, aber die Entwicklung ist, denke ich, noch lange nicht beendet. Man kann ja z.B. den Schwellenwert noch weiter absenken. Wie wäre es mit 33%, das war bislang die Grenze zur 5? Oder, falls das immer noch nicht die gewünschten guten Ergebnisse bringt, auf 25% oder 20%? Da ist doch noch Luft nach oben bzw. unten …
Supersansa
Oh Gott, das klingt ja wirklich übel. Vielen Dank für die Zusammenfassung.
Jochen
Ich habe mich nur auf die m.E. wichtigsten Punkte beschränkt. Es gibt noch viele weitere ärgerliche bzw. bizarre Bestimmungen, wie z.B. die Angabe der Wertigkeit in Prozent (statt wie bisher in BE), die neue Bewertung mit der 15er Skala usw.
Supersansa
Ich bin mir sicher, mit den anderen Punkten werde ich nach meiner Elternzeit Bekanntschaft machen…zusammen mit dem G8/G9-Chaos, das dann ausbrechen wird.
Dass die Schwelle zur 4 auf 40% abgesenkt wird, erschüttert mich tatsächlich sehr. Was für eine Entwertung.
simone schmidt
Hallo
Ich war bei Ihnen im Ref 2007/2009 (und habe jedes Wort zur Oberstufe aufgesaugt. Es war so hilfreich und lernenswert. Jetzt sitze ich an einer Klausur für die Q11 Mediation und weiß nicht, was ich da für Fragen machen soll bzw wie man das bewertet??? Willkür? das Schema mit den 15 Punkten ist eine Frechheit!!!
Jochen
> das Schema mit den 15 Punkten ist eine Frechheit!!!
Stimmt, es wird eine Trennschärfe vorgespiegelt, die einfach nicht vorhanden ist. Die Mediation war ja schon bisher schwer zu bewerten (vgl. https://www.jochenlueders.de/?p=8393) und man hatte große Mühe bei Beschwerden eine Punktzahl „objektiv“ zu begründen. Mit der 15-er Skala ist das jetzt nur noch eine Farce. Die (erwünschte) Folge ist, dass auch bei der Mediation nur noch viele Punkte bzw. gute Noten rauskommen. Von daher ist es keine „Willkür“, sondern ein Teil der „Runter-Dummen“ Strategie (vgl. https://www.jochenlueders.de/?p=14242).
Viel Kraft und gute Nerven für die weitere Berufstätigkeit, ich hab’s GöttinSeiDank bald geschafft.